Während vielerorts die Mieten kaum mehr bezahlbar sind, ist Wohnen in Wuppertal noch immer relativ günstig. Andreas Wiemann vom Mieterbund Wuppertal sieht im WZ-Gespräch dennoch einige Herausforderungen.
Herr Wiemann, wie haben sich die Wuppertaler Mieten in den vergangenen Jahren aus Ihrer Sicht entwickelt?
Andreas Wiemann: Ein Vergleich der Mietspiegel der Jahre 2016, 2018 und 2020 weist eine durchschnittliche Mietpreisentwicklung von rund zehn Prozent aus. Im Vergleich hierzu ist die allgemeine Inflationsrate von 2016 bis einschließlich 2021 um 8,7 Prozent gestiegen. Folglich ist für uns nicht ganz nachvollziehbar, weshalb zuletzt Meldungen ergingen, nach denen die Mieten in Wuppertal seit 2016 um 39 Prozent gestiegen seien.
Im Vergleich zu Metropolen wie München, wo Quadratmeterpreise von 20 bis 30 Euro keine Seltenheit sind, ist Wuppertal geradezu billig, oder?
Wiemann: Ja, zum Glück steigen die Miet- und Immobilienpreise hier nicht in dem Maße. Aber natürlich nimmt die Belastung für Mieter auch in Wuppertal immer weiter zu. Ein Ende ist da nicht in Sicht.
Viele Wuppertaler können sich selbst günstige Wohnungen kaum leisten. Was muss aus Ihrer Sicht verbessert werden?
Wiemann: Der Bestand an Sozialwohnungen muss erhöht werden. Jedes Jahr sinkt ihre Zahl bundesweit um rund 40000 bzw. sie fallen aus der Sozialbindung heraus. So hatten wir in Deutschland im Jahre 2000 noch ca. 2,6 Mio. Sozialwohnungen, aktuell sind es nur noch knapp 1,2 Mio.
Was heißt das für Wuppertal?
Wiemann: Für Wuppertal bedeutet dies, dass bei 360 000 Einwohnern und 198 000 Wohnungen aktuell gerade nur noch rund 12 000 (Sozial-) Wohnungen öffentlich gefördert sind. Hier müssen Maßnahmen ergriffen werden, dass wir in Deutschland bis 2030 wieder auf mindestens zwei Millionen Sozialwohnungen kommen und sich damit die Situation auch in Wuppertal erheblich verbessert.
Aktuell wird viel über Miet-Obergrenzen gesprochen. Wie stehen Sie zum Mietendeckel?
Wiemann: Die Einführung eines Mietendeckels – auch in Wuppertal - würde von uns begrüßt werden. Da der Wohnungsbau dem Bedarf seit Jahren hinterherhinkt, ist eine Entspannung unseres Wohnungsmarktes kurzfristig nicht zu erwarten.
Was wäre zu tun?
Wiemann: Um Mieterhaushalte nicht noch weiter finanziell zu überfordern, müssen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen bundesweit und flächendeckend für sechs Jahre auf dem jetzigen Niveau eingefroren werden. Auch bei Wiedervermietungen brauchen wir strikte Oberwerte. Das gilt auch für Staffel- und Indexmieten.
Aber die Kosten steigen ja auch für Vermieter ständig - gerade private Vermieter, die über die Miete ihren eigenen Kredit bedienen müssen, kämen da womöglich schnell in finanzielle Nöte. Und für nicht wenige Eigentümer ist die vermietete Immobilie ein Teil der Altersabsicherung.
Wiemann: Damit faire Vermieter, wie etwa viele Genossenschaften, Bodenspekulation eindämmen und private Vermieterinnen und Vermieter nicht in Bedrängnis kommen, soll ihnen eine maximale Mietsteigerung von zwei Prozent jährlich erlaubt sein, soweit die bislang gezahlte Miete bestimmte Oberwerte nicht übersteigt. Diese orientieren sich womöglich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, sprich: Mietspiegel. Aber ganz wichtig: Neubau soll hiervon ausgenommen sein, damit weiter dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird.
Stichwort Mietspiegel: Es ist häufiger zu hören, der derzeit gültige Wuppertaler Mietspiegel entspreche nach Erfahrung von Mietern und auch Vermietern nicht der aktuellen Situation. Das betreffe insbesondere Gebäuden mit Baujahr vor 1960. Für beispielsweise eine schöne 80-qm-Altbauwohnung wird auf dem Markt teils ein deutlich höherer Preis verlangt als die angegebene Obergrenze von 6,40 Euro/qm Wohnfläche. Sehen Sie diese Diskrepanz auch?
Wiemann: Das kann ich nicht bestätigen. Es verhält sich so, dass der aktuelle Wuppertaler Mietspiegel 2020 nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als „qualifizierter Mietspiegel“ auf der Basis einer Datenerhebung erstellt wurde. Bei der Berechnung des Mietspiegels durften nur Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde.
Bei der Mietersuche muss sich der Vermieter preislich also in dem Rahmen bewegen?
Wiemann: Der Mietspiegel hat nur für Mieterhöhungsersuchen in bestehenden Mietverhältnissen eine rechtliche Relevanz. Für Neuvermietungen stellt er lediglich eine Orientierungshilfe dar. Aber immerhin können so interessierte Mieter abschätzen, ob ein Mietangebot angemessen ist oder aus dem Ruder läuft. Eine große Debatte gab es zuletzt auch über das Thema CO2-Beteiligung der Vermieter an den Heizkosten. Wie sehen Sie das? Wiemann: Es macht unseres Erachtens keinen Sinn, wenn Vermieter von der CO2-Beteiligung an den Heizkosten ausgenommen werden. Denn nur wenn Vermieter die Kosten (anteilig) für klimaschädliches CO2 tragen müssen, werden sie auch angehalten, in klimafreundliche Heizungsanlagen zu investieren.

