Sie möchten Energie sparen?

Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Aktuelles

Fristlose Kündigung wegen Herumlaufenlassens der Hunde im Garten

pixabay, pezzibear

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine solche fristlose Kündigung ist zulässig, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Das heißt, die normale Beendigung des Mietverhältnisses, also der Ablauf der Mietzeit eines Zeitmietvertrages oder die Einhaltung der Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag, muss dem Vertragspartner unzumutbar sein.

Auch das Herumlaufenlassen der Hunde im Garten entgegen der Hausordnung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall (BGH VIII ZR 328/19). Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in einer Berliner Villa hatten ihre beiden Hunde entgegen der Hausordnung und trotz wiederholter Abmahnungen frei auf den Gemeinschaftsflächen des Hauses, zu denen auch ein Kinderspielplatz gehört, laufen lassen. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Die Karlsruher Richter gaben der Vermieterin Recht und erklärten zudem, dass es nicht darauf ankäme, ob es zu Verunreinigungen durch die Hunde gekommen sei oder ob sich andere Mieter gestört fühlten.

Eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dazu gehört auch die Angabe des Kündigungsgrundes bereits im Kündigungsschreiben. Auch bei einer fristlosen Kündigung muss der Mieter aber nicht »am gleichen Tag« ausziehen. Der Vermieter muss dem Mieter laut Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine angemessene Räumungsfrist gewähren, in der Regel ein bis zwei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Bleibt der Mieter dennoch in der Wohnung, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Erst mit einem Urteil in der Hand kann der Vermieter die Vollstreckung, d. h. die Räumung des Mieters, betreiben.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  0202 - 24296-0
kontakt@mieterbund-wuppertal.de 

 

 

Geschäftsstelle

Deutscher Mieterbund
Wuppertal u. Umgebung e. V.

Paradestraße 63
42107 Wuppertal

Tel: 0202 - 24296-0
Fax: 0202 - 24296-24
kontakt@mieterbund-wuppertal.de 

 

Öffnungszeiten

Montag8 - 1314 - 18 Uhr
Dienstag8 - 1314 - 17 Uhr
Mittwoch8 - 1314 - 17 Uhr
Donnerstag8 - 1314 - 18 Uhr
Freitag8 - 14Uhr

 

Ausführliche Beratung nach Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen bitte unter Telefon 0202 - 24296-0. Senden Sie uns gerne Ihre Unterlagen vorab per E-Mail an kontakt@mieterbund-wuppertal.de


Schriftliche Anfragen

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte
per E-Mail an
kontakt@mieterbund-wuppertal.de 
oder per Briefpost an
Deutscher Mieterbund Wuppertal e.V., 
Paradestraße 63, 42107 Wuppertal

 

Telefonische Rechtsberatung

Montag bis Donnerstag
von 9:00 bis 11:30 Uhr

- nur für Mitglieder -