Sie möchten Energie sparen?

Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Aktuelles

Dachgeschosswohnung

© Rainer Sturm, pixelio.de

Die Frage, wie groß eine Dachgeschosswohnung tatsächlich ist, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Entscheidend ist, so der Deutsche Mieterbund (DMB), nach welchen Kriterien die Wohnflächen ermittelt werden müssen. Haben Mieter und Vermieter den Mietvertrag vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen, gilt die so genannte II. Berechnungsverordnung. Bei Vertragsabschlüssen ab 1. Januar 2004 ist die Wohnflächenverordnung maßgeblich. Die Vorschriften dieser beiden Verordnungen unterscheiden sich nur geringfügig. Praktisch wirken sie sich nur bei der Berechnung der Balkon- oder Terrassenflächen aus. Sie werden heute mit einem Viertel ihrer Fläche berücksichtigt, höchstens zur Hälfte. Vor 2004 wurden sie in der Regel mit der Hälfte berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der eigentlichen Wohnfläche werden auf jeden Fall die Grundflächen voll angerechnet. Bei Wandschrägen in Dachgeschosswohnungen zählen aber Räume oder Raumteile mit einer Höhe von weniger als einem Meter nicht mit. Raumteile zwischen 1 und 2 Metern Höhe zählen zur Hälfte mit. Erst ab 2 Metern werden die Raumteile bei der Fläche ganz angerechnet.

Allerdings können Mieter und Vermieter auch Abweichendes vereinbaren, zum Beispiel dass die Grundfläche einer Dachterrasse vollständig berücksichtigt und ein Galeriegeschoss in einer Maisonettewohnung auch voll angerechnet wird. Das Gleiche gilt, wenn eine bestimmte Anrechnung von Flächen am Wohnort der Vertragspartner üblich ist, wenn zum Beispiel Balkonflächen immer zur Hälfte angerechnet werden.
Fehlen entsprechende Abreden im Mietvertrag oder ist vor Ort keine besondere Wohnflächenberechnung üblich, gelten nach Angaben des Mieterbundes immer die II. Berechnungsverordnung oder die Wohnflächenverordnung. Ist die Wohnung danach mehr als 10 Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete entsprechend kürzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Tel  0202 - 24296-0
kontakt@mieterbund-wuppertal.de 

 

 

Geschäftsstelle

Deutscher Mieterbund
Wuppertal u. Umgebung e. V.

Paradestraße 63
42107 Wuppertal

Tel: 0202 - 24296-0
Fax: 0202 - 24296-24
kontakt@mieterbund-wuppertal.de 

 

Öffnungszeiten

Montag8 - 1314 - 18 Uhr
Dienstag8 - 1314 - 17 Uhr
Mittwoch8 - 1314 - 17 Uhr
Donnerstag8 - 1314 - 18 Uhr
Freitag8 - 14Uhr

 

Ausführliche Beratung nach Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen bitte unter Telefon 0202 - 24296-0. Senden Sie uns gerne Ihre Unterlagen vorab per E-Mail an kontakt@mieterbund-wuppertal.de


Schriftliche Anfragen

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte
per E-Mail an
kontakt@mieterbund-wuppertal.de 
oder per Briefpost an
Deutscher Mieterbund Wuppertal e.V., 
Paradestraße 63, 42107 Wuppertal

 

Telefonische Rechtsberatung

Montag bis Donnerstag
von 9:00 bis 11:30 Uhr

- nur für Mitglieder -